IMS Langenhart, Schulstraße 1, 4300 St. Valentin, Tel. +43 7435 53590-DW , Fax +43 7435 53590 4, E-Mail: 305232@noeschule.at, Schulkennzahl: 305 232
LEHREN UND LERNEN MIT HAND, HERZ, HIRN UND HUMOR
Innovative Mittelschule Langenhart
Musik und Kreativität - Sport und Action - Technik - Fremdsprachen - Informatik - Fit4Life
Anmeldungen für das Schuljahr 2020/2021
werden ab 4.12.2019, 8.00 Uhr, entgegengenommen. Mit der Abgabe der Schulnachricht (Semesterzeugnis) wird die Anmeldung verbindlich.
Schikursinformation für die dritten Klassen
Schikursinformation für die zweiten Klassen
Informationsblatt über Aufnahmeverfahren in die 5. Schulstufe
Information über Masernimpfung
Schulartikelbedarfsliste für das Schuljahr 2019/20
Fächer- und klassenübergreifende Schwerpunkte unserer Schule
Microsoftprodukte für unsere Schüler und Schülerinnen
Neu! Nachmittagsbetreuung (Info 2019/20)
Neu! Information über Gratisimpfungen
Ansuchen um finanzielle Unterstützung
Letzter Abgabetermin: 10.12.2019
Individuelle Berufsorientierung
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Downloaden von Inhalten der Website ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt ist. Die Verwendung für Printmedien und das Hochladen ins Netz, besonders in Social Medias, ist ausdrücklich verboten.
Unser Elternverein braucht Ihre Unterstützung!
Der Elternverein unserer Schule stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen Schüler, Eltern und Lehrer dar. Zahlreiche Aktivitäten kommen zur Gänze unseren Schülerinnen und Schülern in Form von finanziellen Unterstützungen und zusätzlicher Schulausstattung zugute. Leider ist der Fortbestand unseres Elternvereins stark gefährdet, da es an aktiven Mitgliedern fehlt. Sollten Sie Interesse am Mitwirken haben, beziehungsweise nähere Informationen möchten, wenden Sie sich bitte an die Obfrau Frau Barbara Neulinger.
barbara.neulinger@gmx.at
Wir würden uns sehr über Ihre Mitarbeit freuen!
Zur Schulsprecherin wurde Mia Jantscher,
Schülerin der 4b (rechts im Bild) gewählt,
zur Stellvertreterin Chen Chen, Schülerin der 4d.
Rauchverbot
Laut Novelle des Tabak- und Nichtraucher/innenschutzgesetzes gilt auf dem gesamten Schulgelände das Rauchverbot, auch vor dem Schulgebäude. Sowohl der Raucher/die Raucherin als auch die Schule begehen bei Missachtung eine Verwaltungsübertretung und können mit Geldstrafen bestraft werden.
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